
Im Jahr 1978 nahm Fr. Falcke-Oppermann ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel auf. Bereits während des gesamten Referendariats arbeitete sie parallel zur Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei im Allgemeindezernat. In den ersten Jahren nach ihrer Zulassung als Rechtsanwältin war sie insbesondere für mittelständische Unternehmen als Einzelanwältin tätig. Mit Gründung der Kanzlei Oppermann & Partner hat sie sich auf die Gebiete Familienrecht und Strafrecht spezialisiert, wobei neben dem Erwachsenenstrafrecht ein Schwerpunkt das Jugendstrafrecht bildet. Zudem ist sie Schlichterin nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz.
Rechtsanwältin Falcke-Oppermann ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Familienrecht im Deutschen AnwaltVerein.
Frau Falcke-Oppermann ist zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin zudem Mediatorin.
Schwerpunkte
Strafrecht
Familienrecht
Sprache
Werdegang
1978 | Abitur an der Vincent-Lübeck-Schule in Stade |
1978 - 1984 | Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität Kiel |
1984 - 1987 | Referendariat am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Schleswig |
Seit 1988 | zugelassene Rechtsanwältin |
Seit 2000 | Schlichtungsstelle nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz |
Seit 2013 | Mediatorin |
bis dato | angestellte Rechtsanwältin bei Pöhlmann-Früchtl-Oppermann |