
Christian Früchtl ist Jahrgang 1968. Nach Abschluss des Referendariates trat er im Jahr 1995 zunächst als angestellter Rechtsanwalt in die Kanzlei Buchholtz & Kollegen – eine der Kanzleien, aus der die Sozietät Pöhlmann · Früchtl · Oppermann durch Fusion im Jahr 2005 hervorging – ein. 2000 wurde er zum Partner ernannt. Rechtsanwalt Früchtl spezialisierte sich bereits frühzeitig auf die Bereiche des Handels- und Gesellschaftsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes sowie des Arbeitsrechts. Er vertritt dabei national und international tätige Unternehmen in allen sich im Unternehmensalltag stellenden Fragen. Insbesondere ist Rechtsanwalt Früchtl auf den Gebieten des Vertriebsrechts, des Produkthaftungsrechts, des Individualarbeitsrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts tätig. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehören auch gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen, insbesondere in mittelständischen Unternehmen. Rechtsanwalt Früchtl ist Mitglied in der „Deutsche Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.“ sowie in der „Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht“.
Schwerpunkte
Allgemeines Vertragsrecht
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Marken- und Urheberrecht
Sprache
Werdegang
1988 | Abitur am Max-Planck-Gymnasium in München |
1988 – 1992 | Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München |
1992 – 1995 | Referendariat am OLG München |
1995 | Zulassung als Rechtsanwalt |
2000 | Ernennung zum Partner |