Was jeder über den Pflichtteil wissen muss
Die Regelungen zum Pflichtteil sind für viele ein komplexes Thema, besonders wenn es um die Erstellung eines Testaments geht. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil, wie wird er berechnet und... Mehr lesen...
Autor: Jörg Matthews
Veröffentlicht am: 7. April 2022
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 07.02.2020 zu den Voraussetzungen des in § 2057a Abs. 1 BGB geregelten Ausgleichs der durch einen der Erben gegenüber dem Erblasser zu dessen Lebzeiten erbrachten Pflegeleistungen Stellung genommen. Das Gericht hat dem pflegenden Erben, der sich über einen Zeitraum von über 10 Jahren um die pflegebedürftige Mutter – erst in deren Wohnung, später im eigenen Haushalt – gekümmert hat, einen Ausgleichsanspruch gegen die Miterben in Höhe von 40.000 € zugesprochen. Kernpunkte des Ausgleichsanspruchs nach § 2057a BGB sind:Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einer Entscheidung vom 07.02.2020 zu den Voraussetzungen des in § 2057a Abs. 1 BGB geregelten Ausgleichs der durch einen der Erben gegenüber dem Erblasser zu dessen Lebzeiten erbrachten Pflegeleistungen Stellung genommen. Das Gericht hat dem pflegenden Erben, der sich über einen Zeitraum von über 10 Jahren um die pflegebedürftige Mutter – erst in deren Wohnung, später im eigenen Haushalt – gekümmert hat, einen Ausgleichsanspruch gegen die Miterben in Höhe von 40.000 € zugesprochen. Kernpunkte des Ausgleichsanspruchs nach § 2057a BGB sind:
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.02.2020, Az.: 13 U 31/18
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