Kontakt
Rechtsanwalt Sebastian Kern

Der Beginn des Fahrverbotes

Autor: Sebastian Kern

Thema:

Veröffentlicht am: 30. Juni 2021

Das Landgericht Osnabrück entschied mit Beschluss vom 06.11.2020, dass ein ausgesprochenes Fahrverbot nicht bereits mit Rechtskraft der Entscheidung, sondern erst einen Monat nach deren Rechtskraft beginnt, sofern der Verurteilte nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

 

Dem Angeklagten wurde wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis neben einer Geldstrafe gemäß § 44 StGB ein zweimonatiges Fahrverbot auferlegt. Das Urteil war seit dem 28.07.2020 rechtskräftig. Das Amtsgericht stellte auf Antrag des Verurteilten sodann im September 2020 fest, dass das Fahrverbot schon mit Eintritt der Rechtskraft begonnen hätte.

 

Nach Auffassung des Gerichts gelte auch nach der Gesetzesänderung die alte Rechtslage fort, wonach das Fahrverbot in solchen Fällen, in denen der Verurteilte über keine Fahrerlaubnis verfügt, sogleich mit Rechtskraft des Urteils wirksam werde.

 

Die zuständige Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Beschluss wirksam Rechtsmittel ein. Das Landgericht hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und stellte fest, dass das Fahrverbot erst einen Monat nach Rechtskraft des Urteils, nämlich am 28.08.2020, wirksam wurde.

 

Denn durch die Neufassung des § 44 Abs. 2 StGB sei die frühere ausdrückliche Regelung, dass „das Fahrverbot schon mit Rechtskraft des Urteils wirksam“ wird, entfallen.

 

Nach dem Wortlaut der Neufassung wird das Fahrverbot „wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens mit Ablauf von einem Monat seit Eintritt der Rechtskraft“.

 

Der auch in der Literatur vertreten Ansicht, dass die alte Rechtslage für diese Fälle von Verurteilten ohne Fahrerlaubnis auch nach der Gesetzesänderung fortgelte, könne nicht gefolgt werden. Das Gesetz enthalte insoweit nun keine Regelungslücke. Vielmehr bedeute die Vorschrift für die Verurteilten, die keine Fahrerlaubnis haben, zwingend, dass das Fahrverbot erst mit Ablauf von einem Monat nach Rechtskraft wirksam wird, weil diese Verurteilten ja ganz schlicht und einfach keinen Führerschein in amtliche Verwahrung geben können. Schließlich ließen nach Meinung des Landgerichts auch die weiteren Gesetzesmaterialien sowie der Gesetzeszweck die Gegenauffassung nicht zu.

LG Osnabrück, Beschluss vom 06.11.2020 – 10 Qs 58/20

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Radu Hodis-Mayer

17. Oktober 2021

Die Ermittlung des Leistungssolls bei einem Global-Pauschalpreisvertrag

Eine neue Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie die geschuldeten Leistungen im Falle eines Global-Pauschalpreisvertrages zu ermitteln sind.   Werden Unsicherheiten über den Arbeitsumfang auf den Auftragnehmer verlagert? Kommt... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

23. September 2021

Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH für Anwaltskosten eines Gläubigers

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einem mit Urteil vom 27. Juli 2021 entschiedenen Streit (Az. II ZR 164/20) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Geschäftsführer einem Gläubiger der von... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jochen König

16. Juli 2021

Pfändungsschutz einer Rückdeckungsversicherung für Pensionszusage

Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

15. Juli 2021

Das Nachlassverzeichnis

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2020 (5 W 19/20) lehrbuchartig die Inhalte eines Nachlassverzeichnisses zusammengefasst.   Der Fall Geklagt hatte ein Pflichtteilsberechtigter gegen die Erben, die sich... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

13. Juli 2021

Zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 22.06.2020 mit Inhalt und Umfang des gegen den Erben gerichteten Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten beschäftigt und dabei entschieden:   1.... Mehr lesen...