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Geschäftsführer-Haftung in der GmbH: Was Sie wirklich wissen müssen

Thema: Sanierung & Insolvenz

Die Rolle als Geschäftsführer einer GmbH ist mit Vertrauen, Verantwortung und nicht zuletzt auch mit erheblichen Risiken verbunden. Während die GmbH selbst die Haftung beschränkt, gilt dies nicht für ihren Geschäftsführer. Dieser Artikel beleuchtet, wann Sie als Geschäftsführer persönlich haften, wie Sie sich davor schützen können und welche Pflichten Sie unbedingt kennen müssen.

"Extremer Wettbewerbsdruck verlangt nach extremer Rechtssicherheit."

Wann haftet der Geschäftsführer gegenüber der GmbH?

 

Als Geschäftsführer schulden Sie der GmbH die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Das bedeutet, Sie müssen so handeln, wie man es von einer verantwortlichen Führungskraft erwarten kann. Wenn Sie gegen diese Pflichten verstoßen und der GmbH dadurch ein Schaden entsteht, haften Sie persönlich und unbeschränkt. Dies gilt sowohl bei vorsätzlichem als auch bei fahrlässigem Handeln.

 

Typische Pflichtverletzungen, die zur Geschäftsführerhaftung führen können:

 

  • Fehlendes Krisenmanagement: Sie ignorieren Anzeichen einer finanziellen Krise oder informieren die Gesellschafter nicht rechtzeitig.

 

  • Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife: Sie veranlassen Zahlungen, obwohl die GmbH bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist.

 

  • Mangelhafte Buchführung: Sie stellen keine ordnungsgemäße Buchführung sicher, was zu Bußgeldern oder Steuernachzahlungen führt.

 

  • Vertragsabschlüsse ohne nötige Zustimmung: Sie schließen Verträge ohne die erforderliche Genehmigung von Aufsichtsrat oder Gesellschaftern ab.

 

  • Hochrisikogeschäfte: Sie gehen Geschäfte ein, die nicht dem Unternehmenszweck entsprechen und unverhältnismäßig riskant sind.

 

 

Um auf der sicheren Seite zu sein und potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, stehen wir von Raab & Kollegen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und rechtlich abzusichern.

Wichtig zu wissen:

Nicht jede Fehlentscheidung zieht automatisch eine Geschäftsführer-Haftung nach sich. Solange Sie Ihre Entscheidungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen treffen, sind Sie vor unvorhersehbaren Entwicklungen geschützt.

Fragen Sie uns

Geschäftsführerhaftung bei mehreren Geschäftsführern

 

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, sind grundsätzlich alle für die Geschäftsführung verantwortlich. Verursacht ein Team von Geschäftsführern einen Schaden, haften sie der GmbH gegenüber als Gesamtschuldner. Das bedeutet, die GmbH kann sich aussuchen, von wem sie den vollen Schadenersatz fordert.

Wichtig zu wissen:

Selbst bei klar getrennten Zuständigkeitsbereichen entbindet dies nicht von der Pflicht zur Überwachung der Kollegen. Ein ordentlicher Geschäftsmann muss stets sicherstellen, dass auch die anderen Geschäftsführer die Gesellschaft nicht schädigen.

Fragen Sie uns

Verjährung von Ansprüchen: Fristen, die Sie kennen müssen

 

Wann verjähren Haftungsansprüche?

 

  • Ansprüche der Gesellschaft oder des Insolvenzverwalters: Schadenersatzansprüche verjähren nach fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG).

 

  • Ansprüche Dritter: Diese verjähren oft nach den allgemeinen Verjährungsregeln, typischerweise nach drei Jahren.

Wichtig zu wissen:

Da Verjährungsfristen komplex sein können und oft entscheidend sind, sollten Sie sich im Ernstfall umgehend an einen Anwalt wenden.

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Fazit zur Geschäftsführer-Haftung

 

Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH ist ein zentraler Aspekt der Unternehmensführung. Ein proaktiver Umgang mit rechtlichen Fragen und eine fundierte juristische Beratung sind der beste Schutz, um Fallstricke zu vermeiden und den Fokus auf den Erfolg Ihres Unternehmens zu legen.

Thema: Sanierung & Insolvenz

Veröffentlicht am: 29. September 2025

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