Kontakt
Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein

Gesetzlicher Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

Autor: Frank P. Gäbelein

Thema:

Veröffentlicht am: 30. Juni 2021

Mit Urteil vom 24.06.2021 (5 AZR 505/20) hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ausländische Betreuungskräfte, die nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandt werden, für die geleisteten Arbeitsstunden Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben.

 

Nach den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen des Urteils gehört zu den Arbeitsstunden auch Bereitschaftsdienst, der darin bestehen kann, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.

 

Die durch ausländische Betreuungskräfte in Deutschland erbrachte Leistung wird in aller Regel auf Basis eines Arbeitsvertrages mit einem Unternehmen mit Sitz im Ausland (hier in Bulgarien) erbracht. Dieses wiederum schließt einen Dienstleistungsvertrag mit der zu betreuenden Person, in dem sich das ausländische Unternehmen gegenüber der zu betreuenden Person verpflichtet, die aufgeführten Betreuungsleistungen durch ihre Mitarbeiter in deren Haushalt zu erbringen. Ein Vertragsverhältnis zwischen der zu betreuenden Person in Deutschland und der ausländischen Betreuungskraft besteht in aller Regel nicht.

Wie in dem Urteil zugrundeliegenden Fall, sieht dabei der Arbeitsvertrag der ausländischen Betreuungskraft “reguläre” Arbeitszeiten von 30-40 Wochenstunden vor, während der Dienstleistungsvertrag des ausländischen Unternehmens mit der zu betreuenden Person in der Regel eine 24-Stunden-Betreuung vorsieht.

 

Das Bundesarbeitsgericht stellt im Rahmen der Entscheidung fest, dass das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Ausgangspunkt zutreffend angenommen hat, dass die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 20 i.V.m. § 1 MiLoG auch ausländische Arbeitgeber trifft, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Hierbei handele es sich um Eingriffsnormen i.S.v. Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO, die unabhängig davon gelten, ob ansonsten auf das Arbeitsverhältnis deutsches oder ausländisches Recht Anwendung findet.

 

Zur Aufklärung der Frage, in welchem Umfang die Klägerin Vollarbeit oder Bereitschaftsdienst leisten musste und wie viele Stunden Freizeit sie hatte hat das BAG die Sache an das Berufungsgericht, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zurückzuverweisen und darauf hingewiesen, dass die Klägerin mehr als die im Arbeitsvertrag angegebenen 30 Stunden/Woche zu arbeiten hatte, nach der Aktenlage nicht fernliegend sein dürfte.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Juni 2021 – 5 AZR 505/20 –

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Radu Hodis-Mayer

17. Oktober 2021

Die Ermittlung des Leistungssolls bei einem Global-Pauschalpreisvertrag

Eine neue Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie die geschuldeten Leistungen im Falle eines Global-Pauschalpreisvertrages zu ermitteln sind.   Werden Unsicherheiten über den Arbeitsumfang auf den Auftragnehmer verlagert? Kommt... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

23. September 2021

Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH für Anwaltskosten eines Gläubigers

Der Bundesgerichtshof hatte sich in einem mit Urteil vom 27. Juli 2021 entschiedenen Streit (Az. II ZR 164/20) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Geschäftsführer einem Gläubiger der von... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jochen König

16. Juli 2021

Pfändungsschutz einer Rückdeckungsversicherung für Pensionszusage

Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

15. Juli 2021

Das Nachlassverzeichnis

Das Oberlandesgericht Hamm hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2020 (5 W 19/20) lehrbuchartig die Inhalte eines Nachlassverzeichnisses zusammengefasst.   Der Fall Geklagt hatte ein Pflichtteilsberechtigter gegen die Erben, die sich... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

13. Juli 2021

Zum Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einer jüngst veröffentlichten Entscheidung vom 22.06.2020 mit Inhalt und Umfang des gegen den Erben gerichteten Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten beschäftigt und dabei entschieden:   1.... Mehr lesen...