Kontakt
Rechtsanwalt Jörg Matthews

Kosten der Nachlasspflegschaft sind kein ersatzfähiger Schaden der Erben eines bei einem Unfall Verstorbenen

Autor: Jörg Matthews

Thema:

Veröffentlicht am: 12. Oktober 2021

Das Oberlandesgericht München hat sich in seiner Entscheidung vom 05.08.2021 mit Schadensersatzansprüchen der Kinder eines bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzten Vaters zu befassen.

 

Konkret ging es um die Ersatzfähigkeit der Kosten einer Nachlasspflegschaft, die das Gericht im Ergebnis zurückgewiesen hat.

 

Da die Kinder zum Todeszeitpunkt minderjährig waren, ordnete das zuständige Nachlassgericht eine Nachlasspflegschaft im Sinne des § 1960 BGB an, um den Nachlass bis zur Übernahme durch die Erben zu sichern. Für die Tätigkeit der von einer Rechtsanwältin wahrgenommenen Nachlasspflege fielen Kosten in Höhe von über 22.000 € an, die vom Nachlass getragen wurden. Die Erben, deren Erbschaft in dieser Höhe geschmälert war, verlangten vom Unfallverursacher Ersatz.

 

Das OLG München entschied, dass es sich bei den Kosten der Nachlasspflegschaft nicht um einen ersatzfähigen Schaden der Erben handelt.

 

Diese sind zwar mittelbar in ihrem Vermögen beeinträchtigt, doch handelt es sich nicht um einen vom Unfallverursacher direkt den Erben gegenüber herbeigeführten Schaden. Nur solche Schäden sind jedoch vom Deliktsrecht erfasst. Da die Kosten der Nachlasspflegschaft erst nach dem Tod des Vaters entstanden sind, hatte dieser auch keinen ihm noch zu Lebzeiten gegen den Unfallverursacher zustehenden Schaden. Ein vom Vater geerbter Schadensersatzanspruch der Kinder gegen den Unfallverursacher kommt daher ebenfalls nicht in Betracht.

 

Das OLG München weist in seiner Entscheidung ergänzend auf die gesetzlichen Ausnahmen zum Grundsatz, dass nur ein der geschädigten Person unmittelbar entstandener Schaden ersatzfähig ist, hin. So können im Einzelfall Beerdigungskosten, Unterhaltsausfall oder Hinterbliebenengeld geltend gemacht werden. Im vorliegenden Fall war dies jedoch entweder nicht eingeklagt oder ebenfalls nicht erstattungsfähig.

 

OLG München, Urteil vom 05.08.2021 – 24 U 5354/20

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

8. August 2025

Was jeder über den Pflichtteil wissen muss

Die Regelungen zum Pflichtteil sind für viele ein komplexes Thema, besonders wenn es um die Erstellung eines Testaments geht. Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil, wie wird er berechnet und... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

25. Oktober 2022

Zum Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten durch Begutachtung einer Immobilie

Der BGH hatte sich im Urteil vom 29.09.2021 (Az. IV ZR 328/20) mit der Frage der Wertermittlung der Erbschaft im Rahmen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten zu beschäftigen. Im Leitsatz der... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

25. Oktober 2022

Pflichtteilsermittlung durch Immobilienbewertung

Der BGH hatte sich im Urteil vom 29.09.2021 (Az. IV ZR 328/20) mit der Frage der Wertermittlung der Erbschaft im Rahmen des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten zu beschäftigen. Im Leitsatz der... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

19. Oktober 2022

Zur Auslegung eines Vermächtnisses über ein Wertpapierdepot

Das OLG Frankfurt a. M. hatte sich in seiner Entscheidung vom 05.04.2022 (Az. 10 U 200/20) im Rahmen einer Testamentsauslegung mit der Frage zu beschäftigen, ob sich das Vermächtnis eines... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Jörg Matthews

14. Oktober 2022

Keine Erbeinsetzung durch formunwirksame Anlagen eines Testaments

Mit Beschluss vom 10.11.2021 hat der BGH die Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung festgestellt, bei der die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage... Mehr lesen...