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Betriebsverfassungs- & Arbeitsrecht

Strategische Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Von der Vertragsgestaltung bis zur Vertretung in Kündigungsschutzprozessen und Verhandlungen mit Betriebsräten.
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Eduard Kowis
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Kompetenz von PFO:
Betriebsverfassungs- & Arbeitsrecht

Die Kanzlei PFO berät und vertritt Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer im gesamten Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Unser Ziel ist eine strategische, rechtssichere und praxisnahe Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen – von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Unsere im Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begleiten Sie umfassend bei allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Themen. Dabei berücksichtigen wir stets die aktuelle Rechtsprechung und entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich sinnvoll sind.

Ob im Tagesgeschäft, bei Konflikten oder in komplexen Verhandlungen mit Betriebsräten – wir stehen an Ihrer Seite.

Schwerpunkte im Arbeitsrecht- und Betriebsverfassungsrecht:

  • Kündigungsschutzverfahren: Vertretung in Kündigungsschutzprozessen sowie strategische Prozessführung
  • Aufhebungsverträge: Gestaltung, Prüfung und Verhandlung rechtssicherer Beendigungsvereinbarungen
  • Arbeitsverträge & Vertragsmanagement: Erstellung und Überarbeitung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Kündigungen in der Praxis: Vorbereitung, rechtssichere Umsetzung und Begleitung von Kündigungen
  • Sozialpläne: Ausarbeitung und Verhandlung von Sozialplanlösungen bei Restrukturierungen
  • Betriebsvereinbarungen: Beratung, Entwurf und rechtliche Prüfung bestehender und neuer Betriebsvereinbarungen

Vertrauen Sie auf die gebündelte Kompetenz einer der führenden Kanzleien der Region: Kontaktieren Sie uns jetzt für eine strategische Erstberatung und halten Sie sich den Rücken für Ihr Kerngeschäft frei.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht?

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Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es umfasst insbesondere den Arbeitsvertrag, Kündigungen, Lohnansprüche, Arbeitszeiten sowie Urlaubs- und Schutzrechte. Das Betriebsverfassungsrecht ist ein spezieller Teilbereich des Arbeitsrechts und betrifft die Mitbestimmung im Unternehmen. Es regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, insbesondere dessen Rechte bei Einstellungen, Versetzungen, Arbeitszeiten und betrieblichen Regelungen. Kurz gesagt: Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Allgemeinen – das Betriebsverfassungsrecht betrifft zusätzlich die Mitbestimmung durch den Betriebsrat im Betrieb.

Welche Rechte hat der Betriebsrat im Unternehmen?

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Der Betriebsrat hat in vielen betrieblichen Angelegenheiten Mitbestimmungsrechte. Dazu gehören insbesondere Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Einstellungen, Versetzungen sowie soziale und organisatorische Fragen im Betrieb. In bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beteiligen oder seine Zustimmung einholen.

Was kann ich gegen eine Kündigung tun?

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Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung gerechtfertigt und rechtlich wirksam ist. Oft bestehen gute Chancen auf eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung im Rahmen eines Vergleichs.

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