Kontakt

Forderungsbeitreibung

Effizientes Forderungsmanagement für Ihre Liquidität. Wir setzen Ihre Zahlungsansprüche schnell und konsequent durch – vom Mahnwesen bis zur Zwangsvollstreckung.
Mehr erfahren

Florian Obermeier
Sie benötigen anwaltliche Unterstützung beim Thema Forderungsbeitreibung?
Wir sind für Sie da!
Apostroph Icon

Sie suchen einen Anwalt für
Forderungsbeitreibung?

Florian Obermeier unterstützt Sie in allen Fragen rund um das Thema Forderungsbeitreibung.

Zum Kontaktformular
Florian Obermeier

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von ProvenExpert.com. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Forderungsbeitreibung Icon

Kompetenz von PFO:
Forderungsbeitreibung

Auf dem Gebiet der Forderungsbeitreibung verstehen wir uns als externe Rechtsabteilung mittelständischer und großer Unternehmen. PFO ist im Stande, für Sie das gesamte Forderungsmanagement – vom ersten Mahnschreiben bis zur Beitreibung der titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung – zu übernehmen.

Insbesondere wissen unsere Mandanten dabei unser wirtschaftliches Fingerspitzengefühl im Rahmen außergerichtlicher Schuldenbereinigungen durch einzelne Gläubiger zu schätzen.

Neben Genauigkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorgehens ist hier oft Geschwindigkeit von hoher Priorität.
Gerne übernehmen wir für Sie:

  • Anwaltliche Mahnschreiben einschließlich zuverlässiger Fristenüberwachung
  • Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen unserer Mandantschaft
  • Durchführung von Vergleichsverhandlungen und ggf. Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen
  • Konsequente Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, in Forderungen und andere Vermögenswerte und Rechte sowie Immobiliarvollstreckung
  • Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren sowie Anzeige von Aus- und Absonderungsrechten im Insolvenzverfahren
  • Aufenthaltsermittlungen und Einholung von Bonitätsauskünften
  • Erstattung von Strafanzeigen sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung

Dabei steht für uns stets im Fordergrund die Schnelligkeit, aber auch die Wirtschaftlichkeit des Vorgehens für unsere Mandanten.

Kontaktieren Sie uns