Kontakt
Rechtsanwalt Sebastian Kern

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Autor: Sebastian Kern

Thema:

Veröffentlicht am: 16. Oktober 2022

In dem zugrundeliegenden Fall wurde einer 92-jährigen Angeklagten eine Unfallflucht zur Last gelegt. Durch den Verkehrsunfall soll ein Sachschaden von ca. 2.000,00 € entstanden sein. Die Angeklagte, die bislang keine Eintragungen im Zentralen Fahrerlaubnisregister hatte, legte gegen den erlassenen Strafbefehl Einspruch ein. Sodann entschied sie sich dazu, freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis zu verzichten.

Mit Beschluss vom 01.08.2022 stellte das zuständige Amtsgericht Dortmund das Strafverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153 Abs. 2 StPO ein.

Nach Auffassung des Gerichts wäre nämlich das Verschulden der Angeklagten als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe ebenfalls nicht.

Die 92 Jahre alte Angeklagte habe im Rahmen des ihr zur Last gelegten Unfallgeschehens einen geringen Sachschaden verursacht und hiernach den Unfallort unerlaubt verlassen. Sie sei verkehrsrechtlich nicht vorbelastet. Außerdem habe die Angeklagte, was von Seiten der Stadt Dortmund bereits bestätigt worden sei, auf Anregung des Gerichts nach Einspruchseinlegung gegen den ergangenen Strafbefehl auf ihre Fahrerlaubnis wirksam verzichtet.

Nach zutreffender Meinung der Amtsgerichts Dortmund bedurfte es deshalb einer weiteren Strafverfolgung der Angeklagten nicht. Es ist davon auszugehen, dass sich die Angeklagte infolge ihrer vernünftigen Entscheidung, dass es nun an der Zeit wäre, den Führerschein abzugeben (neben der ohnehin andernfalls vom Gericht auszusprechenden Entziehung der Fahrerlaubnis nebst Festsetzung einer mehrmonatigen Sperrfrist zur Neuerteilung), die Verurteilung zu einer erheblichen Geldstrafe erspart hat.

AG Dortmund, Beschluss vom 01.08.2022 – 729 Cs-266 Js 575/22-42/22

Weitere Beiträge

Kanzlei PFO - Rechtsanwalt

Kanzlei PFO

6. Juli 2026

Abgeschleppt nach Überschreitung der Parkzeit auf einem privaten Parkplatz – welche Rechte haben Autofahrer?

Besprechung des BGH-Urteils vom 19.12.2025 – V ZR 44/25 Wer auf einem privaten, gebührenpflichtigen Parkplatz parkt, kennt die Situation: Ein Termin dauert länger als geplant, die bezahlte Parkzeit läuft ab... Mehr lesen...

Sebastian Kern - Rechtsanwalt Sebastian Kern

23. März 2023

Wer in eine länger geöffnete Fahrzeugtür fährt trägt ein Mitverschulden

Das LG Saarbrücken hatte sich mit der Frage zu befassen, ob den Kläger ein Mitverschulden trifft, wenn er mit seinem Auto die schon länger geöffnete Tür eines anderen am Fahrbahnrand... Mehr lesen...

Sebastian Kern - Rechtsanwalt Sebastian Kern

15. März 2023

Kein „rechts vor links“ auf Parkplätzen ohne eindeutige Regelung | Verkehrsrecht

Der sechste Zivilrechtssenat des BGH hatte im November 2022 darüber zu entscheiden, ob auf einem Parkplatz die allgemeine Verkehrsregel "rechts vor links" Anwendung findet.   Auf dem Parkplatz eines Baumarktes... Mehr lesen...

Sebastian Kern - Rechtsanwalt Sebastian Kern

8. März 2023

Verkehrsrecht – Hupen reicht nicht aus

Auch wer hupt, muss die Gefahr weiterhin im Auge behalten. In seinem Urteil vom 20.01.2023 entschied das LG Saarbrücken, dass ein Hupen als Warnzeichen kein Vertrauen auf den Abbruch einer... Mehr lesen...

Sebastian Kern - Rechtsanwalt Sebastian Kern

25. Januar 2023

Urteil für Radfahrer

Das OLG Düsseldorf entschied mit Endurteil vom 07.12.2021, dass sich ein nach links abbiegender Radfahrer zur Mitte der Fahrbahn einordnen und eine zweite Rückschau vornehmen muss. Im zu entscheidenden Fall... Mehr lesen...

Sebastian Kern - Rechtsanwalt Sebastian Kern

16. Januar 2023

Fuchs rechtfertigt kein starkes Abbremsen

Das AG Pfaffenhofen entschied mit Endurteil vom 16.09.2022, dass ein Fuchs am Fahrbahnrand keinen zwingenden Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO für ein starkes Abbremsen... Mehr lesen...