Kontakt
Rechtsanwalt Frank P. Gäbelein

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeit

Autor: Frank P. Gäbelein

Thema:

Veröffentlicht am: 16. September 2022

Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in seiner aktuellen Fassung besteht für den Arbeitgeber keine generelle Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit. Gemäß § § 16 Abs. 2 ArbZG ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer, mithin Überstunden, aufzuzeichnen.

 

Bereits im Jahr 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Urteils die Mitgliedsstaaten verpflichtet, im Rahmen der nationalen gesetzlichen Regelungen sicherzustellen, dass Arbeitgeber ein System bereitstellen, dass die Erfassung der Arbeitszeit gewährleistet.

 

Die Vorgaben des EuGH hat der deutsche Gesetzgeber bislang nicht durch entsprechende Änderungen im Arbeitszeitgesetz umgesetzt.

 

Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Rahmen eines aktuellen Beschlusses (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass der Arbeitgeber bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.

 

In dem diesem Beschluss zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte ein Betriebsrat die Feststellung begehrt, dass ihm ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zusteht.

 

Das Landesarbeitsgericht Hamm hat dem Antrag des Betriebsrats stattgegeben. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies schließt ein – ggfs. mithilfe der Einigungsstelle durchsetzbares – Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung aus.

 

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 –
Pressemitteilung 35/22 vom 13.09.2022

Weitere Beiträge

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

20. Juli 2025

Dienstwagen – Widerruf der privaten Nutzung

Dieser Artikel richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die sich mit der privaten Nutzung von Dienstwagen und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen. Er beleuchtet, unter welchen Umständen Arbeitgeber die... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

21. Mai 2025

Variable Vergütung für Arbeitnehmer

In einer Vielzahl von Arbeitsverträgen finden sich zwischenzeitlich Regelungen mit denen dem Arbeitnehmer bei Erreichung bestimmter Ziele oder Bedingungen neben dem Grundgehalt zusätzliche Zahlungen zugesagt werden, eine sog. variable Vergütung. Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

19. April 2023

Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Betriebliche Übung bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld   Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freuen sich über Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das ihr Arbeitgeber regelmäßig zahlt. Doch kann man sich auf diese Zahlungen auch... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

19. April 2023

Krankheitsbedingte Kündigung – Betriebliches Eingliederungsmanagement (beM)

Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement (beM)  – Wirkung der Zustimmung durch das Integrationsamt   Personenbedingte Kündigungen, die auf krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützt werden, sind regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen.   Die Voraussetzungen... Mehr lesen...

 - Rechtsanwalt bei Raab und Kollegen Frank P. Gäbelein

5. April 2023

Kündigung einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten

Maßregelungsverbot – Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten   Gemäß § 612a BGB ist es Arbeitgebern untersagt, Arbeitnehmer zu benachteiligen, weil diese ihre Rechte in zulässiger Weise... Mehr lesen...