Allgemeines Vertragsrecht

PFO berät Sie auch gerne und umfassend zu Fragen und Aufgabestellungen im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts. Hierbei stellt sich den Vertragsparteien oftmals die schwierige Hürde, dass genau das vertraglich Gewünschte zu Papier gebracht wird.

Für uns gilt: Vertrag kommt von vertragen. Aber Verträge müssen auch dann genau dann ihre Qualität beweisen, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen den Parteien kommt. Umso wichtiger ist schon bei den Verhandlungen und bei Vertragsabschluss eine klare Sprache und eine Aufklärung der Parteien über den Regelungsgehalt und die Tragweite von Verträgen.

Auch Fragen des internationalen Vertragsrechts, insbesondere grenzüberschreitende Handels-und Lieferverträge können von uns für Sie geprüft oder auch vollständig erarbeitet werden.

Im Rahmen der vertragsrechtlichen Beratung bieten wir Ihnen an:

  • Beratung zu Fragen der Vertragsgestaltung und der Vertragserfüllung
  • Überprüfung, Gestaltung und Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Prüfung und Vorbereitung von Vertragsentwürfen in den Bereichen Kauf, Miete, Leasing oder Dienstleistungen