Dr. Anne Buchholtz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Überblick

Profil

Frau Dr. Anne Buchholtz wurde 1970 in München geboren. Nach ihrer Zulassung zur Anwaltschaft war sie zunächst als angestellte Rechtsanwältin in der damals noch unter dem Namen Buchholtz und Kollegen am Standort München ansässigen Kanzlei tätig und ist seit 2014 Partnerin in der Kanzlei Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB.
Neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin promovierte sie 2002 auf dem Gebiet des Medienrechts. Im Februar 2009 wurde ihr aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts von der Rechtsanwaltskammer München die Befugnis verliehen, die Zusatzbezeichnung “Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht” zu führen.
Im Schwerpunkt befasst sich Frau Dr. Anne Buchholtz bei ihrer anwaltlichen Tätigkeit mit bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen sowie Problemen aus dem Bereich des Leasingrechts. Sie verfügt über langjährige Erfahrung bei der Beratung und gerichtlichen Vertretung von Einzel- und Großmandanten sowie im Bereich der Forderungsbeitreibung. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bezieht sich auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen, insbesondere die Geltendmachung von Ersatzansprüchen bei Personenschäden.

Schwerpunkte

  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Leasingrecht
  • Verkehrsunfallrecht

Sprachen

  • Deutsch (Muttersprache)
  • Englisch (verhandlungssicher)
Lebenslauf
  • 1990 Abitur
  • 1990 - 1995 Studium der Rechtswissenschaften an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München
  • 1995 - 1997 Vorbereitungsdienst als Rechtsreferendarin am OLG München und in der Kanzlei Rosenman & Colin, New York, N.Y.
  • 1997 Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2002 Promotion
  • seit 2009 Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
  • seit 2014 Partner bei Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB, München

M

Dr. Anne Buchholtz ist Ihre Ansprechpartnerin vor Ort in München.