Rechtsanwalt Daniel Pongratz ist seit Beginn seiner anwaltliche Tätigkeit Anfang 2011 in der Kanzlei tätig, bis Ende 2013 als angestellter Rechtsanwalt und ist seither als Partner v.a. im Münchner Büro.
Im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit beschäftigt sich Rechtsanwalt Pongratz überwiegend mit allgemeinem Vertrags- und Vertriebsrecht, Werkvertragsrecht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Abwehr von Produkthaftungsklagen sowie allgemein der gerichtlichen Vertretung.
Daniel Pongratz hat zudem erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologierecht absolviert und berät und vertritt Mandanten bei der Vertragsgestaltung sowie der Durchsetzung von Ansprüchen in diesem Bereich.
Seine Erfahrung im Bereich des Vertriebs- und Vertragsrechts bringt Daniel Pongratz regelmäßig als Dozent bei praxisbezogenen Fortbildungsveranstaltungen für Vertriebsmitarbeiter und Praktiker ein.