Verkehrs- und allgemeines Schadensrecht

Das Verkehrsrecht befindet sich gegenwärtig in einem bemerkenswerten Wandel, der aufgrund einer ständig steigenden, aber sich auch gleichzeitig rasant verändernden Mobilität eintritt.

In diesem Zusammenhang treten im Verkehrsrecht neue, bisher ungeklärte Rechtsfragen auf. Dieser wachsenden Bedeutung tragen wir auch im Beratungsspektrum unserer Kanzlei Rechnung und bieten Ihnen umfassende Beratung auf höchstem Niveau an.

Zu unserem Mandantenkreis zählen sowohl Versicherungsgesellschaften, Automobilhersteller und Kfz-Werkstätten, aber auch Verkehrsteilnehmer.

Insoweit unterstützen wir unsere Mandanten bei:

  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Fahrzeugausfallschäden, Schmerzensgeldansprüchen und der Kompensation von Verdienstausfällen
  • Prozessführung im zivil- und strafrechtlichen Bereich
  • Ersatz von Personenschäden (z.B. Heilbehandlungskosten)
  • Interessenvertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen Haftpflicht- und Kraftfahrzeugversicherungen
  • Beratung bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen und dem Entzug der Fahrerlaubnis